24.03.2022

„Besoldungspaket“ beschlossen

Am 23. März 2022 hat der Landtag NRW drei Gesetzesvorhaben zugestimmt, mit denen das Ergebnis der Einkommensrunde für die Länder auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in NRW übertragen werden soll. Dies beinhaltet die Besoldungsanpassung zum 1. Dezember 2022 und die Corona-Sonderzahlung, aber auch weitere Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation. Ebenfalls enthalten ist die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale.

 

Die Corona-Sonderzahlungen hat die Beschäftigten im Landesdienst NRW bereits im März erreicht, die Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben für eine amtsangemessene Alimentation ab dem ersten Kind wird jedoch wie die lineare Besoldungserhöhung erst mit Dezemberbezügen 2022 erfolgen. Einzelheiten können der ddb Info entnommen werden, die am 24.03.2022 an die DSTG Ortsverbände per Mail versandt wurde.

 

Quelle: ddb NRW