13.12.2023

DSTG EKR 2023: Besoldungsgespräche - Tarifabschluss 1:1 für den Beamtenbereich

Vorweg - im Januar kommt ein erster Teil (1800 € + 120 €) der Inflationsausgleichsprämie.

 

Am Dienstag trafen Vertreter von DGB und DBB, darunter die DSTG, digital mit der Landesregierung zusammen. Ministerpräsident Hendrik Wüst machte deutlich, dass NRW eine zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses TV-L auf den Weg bringen werde. Das gelte auch für den Versorgungsbereich.

 

Details dazu werden in einem weiteren Besoldungsgespräch im Februar 2024 geklärt. Am Gespräch nahmen von Seiten der Landesregierung u.a. Ministerpräsident Hendrik Wüst, die stellv. Ministerpräsidentin Mona Neubaur und der Minister der Finanzen Dr. Markus Optendrenk teil. Die DBB-Gewerkschaften waren mit dem Vorsitzenden des DBB-NRW Roland Staude, der Komba, der VBE und mit der DSTG durch Manfred Lehmann vertreten.

 

Übernahme ohne Hintertür - zum Start der Gespräche machte MP Hendrik Wüst deutlich, dass die Landesregierung bei den Beamten/innen mit dem Tarifergebniss gleichziehen will. Die Entscheidung ist jedoch im Landtag zu treffen. Die Gewerkschaften erklärten ihrerseits weiteren Gesprächsbedarf für die Runde im Februar.

 

Ministerpräsident Wüst versteht die klare Kommunikation und die "Übernahme ohne Hintertür" als Ausdruck der Wertschätzung für die Landesbeschäftigten in NRW, für deren Leistung in der vergangenen Zeit er großen Respekt zeigte. Die Gewerkschaften begrüßten die Vorgehensweise und das Statement, da mit Blick auf den Fachkräftemangel wichtige Signale der Verlässlichkeit nach außen wichtig sind.

 

Auf Nachfrage der Gewerkschaften stellten Hendrik Wüst und Dr. Marcus Optendrenk klar, dass die Übernahme ausdrücklich auch für Versorgungsempfangende und Anwärter/innen gelte. Das beziehe die Inflationsausgleichsprämien mit ein, die bei Versorgungsempfangenden auf die anteilige Höhe beschränkt wird, die sich aus dem individuellen Versorgungssatz ( max. 71,75%) ergibt. Die mit dem Tarifvertrag vereinbarte erste Inflationsausgleichsprämie von maximal 1800 € (Vollzeitkräfte) soll mit den Januar-Gehältern ausgezahlt werden. Teilzeitkräfte erhalten die vereinbarten Beträge entsprechend ihres Beschäftigungsverhältnisses anteilig.

 

Die Gewerkschaften begrüßten die unkomplizierte, schnelle und vollständige Übertragung der tarifvertraglich vereinbarten Regelungen auf den Beamten/innen - und insbesondere auf den Versorgungsbereich.  Mit dieser Vorgehensweise übernimmt das Land ohne Zögern die Bundesregelung und stellt sicher, dass auch im Anwärter- und Versorgungsbereich angemessene Inflationsausgleichsprämien ankommen. 

 

> Zur Pressemitteilung vom 12.12.2023