02.09.2022

Anhörung im Landtag: DSTG lehnt Neufassung Grundsteuergesetz ab!

Die FDP-Fraktion im Landtag NRW hat am 14.06.2022 ein neues Grundsteuergesetz für NRW vorgeschlagen. Damit möchte die FDP eine Länderöffnungsklausel nutzen, auf deren Nutzung sich die schwarz-gelbe Landesregierung bis zum Mai 2021 nicht verständigen konnte.

 

Die DSTG lehnt eine Gesetzesänderung im laufenden Vollzug ab!

 

Eine Gesetzesänderung, während Erklärungsabgabe und Bearbeitung bereits angelaufen sind, ist aus der Sicht der DSTG undenkbar. In der Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses unterstrich die Fachgewerkschaft der Finanzverwaltung die Notwendigkeit einer zuverlässigen Rechtsgrundlage. Und informierte gleichzeitig über die erhebliche Mehrbelastung in den Finanzämtern des Landes.

 

Manchmal ist Politik nicht leicht zu verstehen. Mit dem Gesetzentwurf vom 14.06.2022 legt die FDP nur wenige Wochen nach der Landtagswahl im Mai 2022 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundsteuergesetzes NRW vor. Nachdem sie sich im Rahmen der ehemaligen schwarz-gelben Regierungskoalition nicht mit ihren Vorstellungen zur Umsetzung der Grundsteuerreform durchsetzen konnte. Die späte Entscheidung des Landes NRW hatte bisher schon zu Verzögerungen bei den Vorbereitungen zur Hauptfeststellung und bei der Information der Bürgerinnen und Bürger gesorgt.

 

Der Entwurf sieht eine Reihe von grundsätzlichen Änderungen vor. Insbesondere würde das jetzt genutzte wertbasierte Bundesmodell durch ein flächenbasiertes Landesmodell ersetzt werden. Der Antragsteller geht in der Begründung davon aus, dass ein Grundsteuer-messbetrag, der sich hauptsächlich auf konstante Grund- und Gebäudeflächen bezöge, keinen automatischen Wertsteigerungen unterläge. Damit entfielen auch regelmäßige Anpassungen der Grundsteuerfestsetzung.

 

Die DSTG wies in ihrer schriftlichen Stellungnahme darauf hin, dass sich die Höhe der Grundsteuer aus der Multiplikation der Grundstückswerte mit den kommunal festgelegten Hebesätzen ergäbe. Es sei somit Sache der Kommunen, mit Anpassungen der Hebesätze auf sich verändernde Grundstückswerte zu reagieren. In der Sache hob die DSTG NRW hervor, dass der laufende Vollzug der Hauptfeststellung auf den 01.01.2022 keine Gesetzesänderung mehr erlaube. "Beim Geländeritt im vollen Galopp die Pferde wechseln hat noch niemanden genutzt", so der Landesvorsitzende Manfred Lehmann in seiner mündlichen Stellungnahme. Er kritisierte die spät getroffene Entscheidung in NRW. Die Unschlüssigkeit der alten Landesregierung habe maßgeblich dazu beigetragen, dass es sowohl bei der Programmentwicklung als auch bei der Information der Bürgerinnen und Bürger zu erheblichen Verzögerungen und Irritationen gekommen wäre. Die von den Beschäftigten der Finanzämter in einer Vielzahl von Gesprächen und Informationen aufzuklären seien.

 

"Aktuell baden die Beschäftigten der Finanzämter die Verzögerungen der Politik aus", so Lehmann vor dem HFA. Und bedankte sich beim Finanzminister Dr. Optendrenk für die insgesamt 275 zusätzlichen Einstellungen zur Unterstützung dieser herausfordernden Aufgabe. Da die Festsetzung der Einheitswerte in Zukunft alle 7 Jahre stattfinden soll forderte die DSTG, die bisher als Aushilfskräfte eingestellten Kolleginnen und Kollegen möglichst schnell dauerhaft an die Verwaltung zu binden. Auch wenn die erste Hauptfeststellung gelaufen ist, wird die Feststellung der Grundstückswerte für über 6,5 Mio. wirtschaftliche Einheiten zu bleibenden Mehrbelastungen führen.

 

Im Interesse einer sachgerechten Abwicklung der Hauptfeststellung forderte der Landesvorsitzende im Rahmen nachfolgender Pressegespräche eine Fristverlängerung für die Abgabe der Grundstückswerterklärungen (siehe WDR-Mediathek: "Westpol" vom 28.8.2022). Bisher seien erst rund 14 % der Erklärungen eingegangen. Bürger und Finanzämter bräuchten mehr Zeit für die Erklärungsabgabe. Mahnungen, eventuell sogar Schätzungen seien eine überflüssige Mehrbelastung. Aber: Das wird aber wohl nicht ganz einfach. Die Kommunen brauchen die neuen Werte bis spätestens Mitte 2024, um die daraus folgenden Grundsteuerbescheide zu erstellen.

 

Einzelheiten sind der beigefügten Stellungnahme der DSTG zu entnehmen.