Schnuppermitgliedschaft

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  • Anwärter/innen, die max. bis Jahresende nach Bestehen der Laufbahnprüfung eintreten,
  • Regierungsbeschäftigte und Angehörige der LG 2.2, die innerhalb eines Jahres nach Einstellung eintreten,

können die kostenlose und jederzeit kündbare Schnuppermitgliedschaft für die ersten 6 Monate in Anspruch nehmen. Sie beinhaltet das volle Service- und Informationsangebot bei sechsmonatiger Beitragsfreiheit.